Gastflieger


Gäste des MFC-Heidenheim e.V. dürfen unseren Modellflugplatz benutzen, wenn sie eine gültige DMFV Modellhaftpflicht-Versicherung und einen gültigen Kenntnissnachweis besitzen und wenn sie von einem aktiven* Mitglied eingewiesen worden sind.

Gastflieger werden nach der Bezahlung einer Tages-Mitgliedschaftsgebür von 3,-€ (Flugordnung II.;1.;a.)  vom einweisenden aktiven* MFC-Mitglied in das ausliegende Flugbuch** des MFC-Heidenheim e.V. als Tages-Mitglied eingetragen. 

Eine Einweisung ist erforderlich, weil der Modellflugplatz vom RP-Stgt zugelassen ist, und weil dadurch besondere Auflagen zu befolgen sind!

Die Zulassung erlaubt:

                               Max. Fluggewicht: 50kg***

                               Max. Flugraum: 1000m Ost-West x 500m Süd

                               Max. 8 Flugmodelle mit V-Motor gleichzeitig

                               Max. 2 Flugmodell mit V-Motor über 25kg

                               Gleichzeitiger Betrieb von >25kg und <25kg ist nicht zulässig.

  • Gastflieger dürfen den Modellflugplatz des MFC-Heidenheim nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes des MFC-Heidenheim benutzen.
  • Nach dreimaliger Benutzung des Modellfluggeländes hat sich der Anfänger/Gast über einen Beitritt zumModellflugclub Heidenheim e.V. zu entscheiden.
  • Verbrennungsmotor-Modelle dürfen nur mit gültigem Lärmpass betrieben werden.
  • Gastflieger dürfen auf unserem Platz keine Turbinen-Modelle betreiben. Ausnahmen können gemacht werden:

               a.) bei öffentlichen Veranstaltungen und

               b.) durch eine Genehmigung des 1.Vorstandes

 *** Modelle über 25kg müssen eine gültige Zulassung besitzen und der Steuerer muss einen gültige Piloten-Lizenz vorweisen

    können, die ihn zum Führen von Modellflugzeugen über 25 kg berechtigen.

 **Flugbuch = Flugleiter-Tagesbericht des MFC-Heidenheim e.V.

 * aktive Mitglieder sind Mitglieder, die in der aktuellen Flugleiterliste aufgeführt sind.(Schaukasten od. Flugleiterbuch)

Holm- und Rippenbruch wünscht

Die Vorstandschaft